Unterstützt Kommunizierende Referent:innen

Die Richtlinien

Regeln zur Autorisierung von UK-Referenten und UK-Referentinnen der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V., kurz GesUK

1 Wie du die Erlaubnis bekommst

1.1 Antrag auf die Erlaubnis

Autorisierung bedeutet Erlaubnis.
Damit du dich UK-Referent oder UK-Referentin der GesUK nennen darfst.

Im Text wird Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. mit GesUK abgekürzt.

Du musst einen Antrag stellen.
Wer einen Antrag stellt, wünscht sich eine Entscheidung.
Du möchtest von der GesUK eine Erlaubnis.
Du möchtest als UK-Referent oder UK-Referentin, kurz UK-Ref, der GesUK arbeiten,

Den Antrag stellst du
- bei den Sprechern der UK-Refs
- und der Ansprech-Person für UK-Refs.

Du brauchst eine Empfehlung.
Ein Fach-Referent oder eine Fach-Referentin, kurz Fach-Ref,
der GesUK müssen dich vorschlagen.

Du schreibst uns, warum du das machen willst.
Wir machen dann ein Gespräch mit dir.

Wir brauchen von dir viele Unterlagen.
Das kannst du weiter unten sehen.

Der Vorstand entscheidet, ob du die Erlaubnis bekommst.
Dann bist du autorisierter UK-Referent oder UK-Referentin der GesUK.

1.2 Bedingungen für die Erlaubnis

Du bist Mitglied in der GesUK.
Oder deine Familie ist Mitglied

Du hast einen Einführungs-Kurs mit Zertifikat bei der GesUK gemacht.
Zertifikat bedeutet mit Bescheinigung.

Du hälst einen Vortrag in einem Einführungs-Kurs.
Der Fach-Ref der GesUK spricht mit dir danach über deinen Vortrag.

Du leitest eine Übung oder ein Gespräch an.
Das nennt man moderieren.
Der Fach-Ref spricht mit dir danach über deine Moderation.

Du nimmst an einer Tagung
der Referenten und Referentinnen der GesUK teil.

Du hälst einen Vortrag für die UK-Refs der GesUK.
Ihr sprecht danach über deinen Vortrag.

2 Wirkung der Erlaubnis

Du hast von der GesUK die Erlaubnis bekommen.
Die Erlaubnis hat klare Regeln.
Du versprichst, dich an die Regeln zu halten.

Du hast jetzt Rechte und Pflichten.

2.1 Rechte

Du darfst dich UK-Referent oder UK-Referenti der GesUK nennen.

Dein Name steht auf der Homepage der GesUK.
Da gibt es eine Liste aller Referenten und Referentinnen, kurz Refs.

2.2 Pflichten

Du bist Mitglied in der GesUK.
Oder deine Familie ist Mitglied.

Du machst jedes Jahr die Fortbildung und die Tagung
der Referenten und Referentinnen der GesUK mit.

Du erzählst jedes Jahr von deiner Arbeit.
Was du als UK-Ref gemacht hast.
Den Bericht schickst du an die UK-Ref-Sprecher.
Das musst du immer bis Ende Januar im neuen Jahr machen.

Deine Informationen über dich haben sich geändert.
Du hast vielleicht eine andere Adresse, Telefon-Nummer
oder Mail-Adresse. Das musst du mitteilen.

Du schickst die neuen Informationen an die Geschäftsstelle.
Du änderst deine Informationen auch auf der Homepage.

Du kannst deine Pflichten nicht erfüllen.

Dann sagst du Bescheid bei:

  • den Sprechern der UK-Refs
  • und der Ansprech-Person für UK-Refs.

Wenn du wichtige Gründe hast, 
bedeutet das: Du bist entschuldigt.

Was sind wichtige Gründe?
Ein paar Beispiele:

Krankheit: Vielleicht bist du in einem Jahr oft krank.
Dir bleibt dann zu wenig Zeit für andere Sachen.

Übergang: Vielleicht ändert sich ganz viel in deinem Leben.
Dann bleibt dir auch zu wenig Zeit für andere Sachen.

Verlust: Vielleicht wird jemand sehr krank oder stirbt.
Dann bleibt dir keine Zeit für andere Sachen.

Beeinträchtigungen durch deine Behinderung:
Vielleicht sind manche Pflichten zu schwer für dich.
Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu dir passt.

3 Erwartungen an dich als UK-Referent oder UK-Referentin

Du kannst:

  • Vorträge über UK halten
  • Info-Veranstaltungen zu UK machen
  • an Weiter-Bildungen mitmachen (z.B. Profis in eigener Sache)

Sprich danach mit anderen darüber.
Wie ist es gelaufen?

Du lernst selbst auch weiter.
Du machst Weiter-Bildungen im Bereich UK.

Du legst einen Ordner an.
Du bekommst Bescheinigungen für deine eigenen Tätigkeiten.
Und du bekommst Bescheinigungen für deine Weiter-Bildungen.
Du sammelst alle Bescheinigungen in dem Ordner.

Du machst aktiv bei der GesUK mit:

  • bei UK-Projekten
  • bei den Arbeits-Gruppen der Refs
  • bei Veranstaltungen der Regios
  • bei Treff en der Nutzer und Nutzerinnen
  • bei Veranstaltungen am Info-Stand der GesUK

Du kannst bei der GesUK mitarbeiten:

  • in einer Regio-Leitung
  • in einer Arbeits-Gruppe
  • in einem Projekt

Du kannst Beiträge über UK schreiben:

  • Für Zeitschriften.
  • Zum Beispiel die Zeitschrift Unterstützte Kommunikation.

Oder für die Sozialen Medien.

Soziale Medien sind zum Beispiel:
Facebook, Instagram, YouTube, WhatsApp und andere.

4 Gültigkeit deiner Erlaubnis

4.1 Antrag auf Fortsetzung deiner Erlaubnis

Du musst dich jedes Jahr darum kümmern.
Damit deine Erlaubnis weiter gültig ist.

  • Das machst du bei den UK-Ref-Sprechern.
  • Du schickst jedes Jahr deinen Ref-Bericht an sie.

4.2 Antrag auf eine passive Erlaubnis

Du arbeitest eine Weile nicht als UK-Referent oder UK-Referentin.
Das heißt, du bist nicht aktiv. Du machst eine Pause.

Du kannst um eine passive Erlaubnis bitten.
Passiv ist das Gegenteil von aktiv.
Es bedeutet, etwas nicht zu machen.

Dein Name steht dann nicht mehr auf der Homepage der GesUK.
Auf der Liste der Referenten und Referentinnen.

Du gehörst immer noch zum Kreis
der Referenten und Referentinnen der GesUK.

Du willst wieder aktiv werden:

  • Schicke eine Nachricht an die Sprecher der UK-Refs.
Logo der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation

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